Georg Gößwein

Georg Gößwein, LL.M.

Georg Gößwein ist Rechtsanwalt und studierte Rechtswissenschaft an der LMU Würzburg und LMU München und erwarb den LL.M. an der Universität Stellenbosch in Südafrika. Er begann seine berufliche Laufbahn bei der Zimmer AG in Frankfurt, als Leiter Recht und Patente und Compliance Officer. Anschließend wechselte Herr Gößwein zur KHS AG nach Dortmund und war dort als Leiter Recht und Patente und CCO tätig. Zuletzt war Herr Gößwein als General Counsel bei der Rolls-Royce Power Systems AG beschäftigt. Davon ca. fünf Jahre als „Tognum AG“ im M-Dax notiert. Seit 1998 ist Herr Gößwein Mitglied des VDMA Rechtsausschusses, von 10/02 – 10/14 als Vorsitzender, sowie seit 2002 Mitglied des BDI Rechtsausschusses, wo er knapp zehn Jahre Mitglied des Vorstands war. 2003 war er Gründungsmitglied des Arbeitskreises Compliance Management des VDMA und hatte bis Ende 2014 den gemeinsamen Vorsitz inne. Herr Gößwein hat insbesondere auf dem Gebiet der Compliance verschiedentlich veröffentlicht, u. a. zu unterschiedlichen Modellen von Compliance Organisationen, zu der Bedeutung der Compliance Kultur im Unternehmen und zuletzt den FCPA, UK-Bribary Act und das StGB bezüglich einschlägiger Regelungen vergleichend. Herr Gößwein ist Gründungs- und Verwaltungsratsmitglied von DICO – Deutsches Institut für Compliance e. V.