Daniel Geiger

Dr. Daniel Geiger

Daniel Geiger ist Rechtsanwalt und Partner bei der ausschließlich auf das Medizin- und Gesundheitsrecht spezialisierten Kanzlei Dierks + Bohle Rechtsanwälte in Berlin. Er begann seine berufliche Laufbahn 2006 als Rechtsanwalt im medizin- und gesundheitsrechtlichen Referat einer internationalen Sozietät am Standort Hamburg, von wo aus er im Jahre 2007 in die Rechtsabteilung eines forschenden Pharmaunternehmens wechselte. Dort war Herr Dr. Geiger zuletzt als Senior Legal Counsel, Head of Governance Risk & Compliance und Compliance Officer tätig. Seit 2012 ist er Mitglied im „Fachbeirat Healthcare Compliance“ des Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) e. V. und seit 2014 Mitglied der Arbeitsgruppe Antikorruption des BPI. Herr Geiger ist Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig, Dozent für Arztstrafrecht im Masterstudiengang Medizinrecht (LL.M.) an der Dresden International University (DIU), Dozent für Healthcare-Compliance im Masterstudiengang „Pharmarecht“ (LL.M.) an der Philipps Universität Marburg sowie an der School of Governance Risk & Compliance der Steinbeis-Hochschule Berlin. Herr Geiger ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen im Bereich des Medizinstrafrechts, der Healthcare-Compliance und des Pharmarechts.